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Aufklärungsbogen

Liebe Schwangere, liebe werdenden Eltern,

 

dieser Aufklärungsbogen über die außerklinische Geburt sowie über die Arbeit von Hebammen soll euch bei der Entscheidung unterstützen, ob ihr euer Kind zu Hause zur Welt bringen möchtet.

Die Geburt zu Hause eignet sich insbesondere für Frauen, die nach einer physiologischen Schwangerschaft eine physiologische Geburt erwarten. Zu den vielen Vorteilen, von denen Frauen häufig berichten, gehören unter anderem:
mehr Selbstbestimmung, eine gute Einbeziehung der Frau/des Paares in Entscheidungsprozesse, Kontinuität in der Betreuung und eine niedrige Zahl an Eingriffen in den natürlichen Geburtsverlauf. Zudem kennt ihr bei der außerklinischen Geburt eure Hebammen. Das Hebammenteam, welches aus den 3 Hebammen Lydia Grabher, Jeannette Martinak und Martina Liebfahrt besteht (wird im Folgenden als „das Hebammenteam“ betitelt), kann sich unter der Geburt ganz auf euch konzentrieren, da sie keine weiteren Gebärenden zeitgleich betreuen. Dies nennt man die Eins-zu-Eins-Betreuung, in unserem Fall sogar Zwei-zu-Eins-Betreuung.

Hebammen sind berechtigt und dafür ausgebildet, eine physiologische Geburt eigenverantwortlich zu begleiten. Auch bei Vorliegen bestimmter medizinischer Befunde kann eine Geburt vollkommen physiologisch verlaufen, allerdings ist in diesen Fällen die Einbindung von ärztlichem Fachpersonal und/oder die Entbindung in einer Klinik gesetzlich vorgesehen. Informiere das Hebammenteam bei Gesprächen und ggf. durch mitgebrachte Unterlagen über vorhergehende Befunde, deine Vorgeschichte, Erkrankungen und Operationen sowie vorangegangene Schwangerschaften und Geburten. Das Hebammenteam prüft, begleitet und unterstützt bei jeder weiteren Schwangerschaftsbegleitung den Verlauf der Schwangerschaft. Ergeben sich Hinweise auf Komplikationen, wird eine weiterführende Diagnostik durch eine Ärztin oder eine Klinik empfohlen. Treten im weiteren Schwangerschaftsverlauf Komplikationen auf, wird das Hebammenteam mit euch die möglichen Geburtsorte erneut besprechen.


 

Gründe die gegen eine Hausgeburt sprechen:

  • Frühgeburt vor 37+0 SSW oder Terminüberschreitung nach 42.SSW

  • Lageanomalie (Beckenendlage, Querlage)

  • Mehrlinge

  • Fieber/erhöhter Blutdruck

  • Vorerkrankungen und Komplikationen in der SS

  • Kaiserschnitt bei vorheriger Geburt

  • Medikamenteneinnahme

  • BMI > 35 zu Beginn der Schwangerschaft


 

Schwangerschaftsbegleitung:

Um eine optimale Betreuung und Sicherheit zu gewährleisten, umfasst unser Betreuungskonzept mindestens 3 Hausbesuche während der Schwangerschaft. Dies gibt jeder Hebamme die Möglichkeit die Räumlichkeiten und den Anfahrtsweg kennenzulernen. Von den Krankenkassen werden bei einer geplanten Hausgeburt 8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination zum Teil übernommen. Eine genaue Kostenaufstellung folgt im Anhang.


 

Bereitschaft und Ruf zur Geburt:

Der Zeitraum der Rufbereitschaft des Hebammenteams erstreckt sich von 37+0 bis 41+5. In diesem Zeitraum sind immer 2 Hebammen des Hebammenteams rund um die Uhr für die werdende Familie rufbereit. Bei einem vorzeitigen Blasensprung ist das Hebammenteam umgehend zu informieren.

Der Ruf zur Geburt erfolgt immer telefonisch und nicht über SMS oder What’s APP!
Die Rufbereitschaftsnummer findet ihr auf der Telefonliste im Anhang.


 

Betreuung und Behandlung bei der Geburt:

Während der Geburt wird dir eine Hebamme des Hebammenteams mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine zweite Hebamme wird kurz vor Geburt oder bei Bedarf schon früher zugezogen. Grundsätzlich und in den meisten Fällen ist eine Geburt ein natürlicher Vorgang, der keiner besonderen medizinischen Hilfe bedarf.

In Österreich findet in Kliniken normalerweise eine kontinuierliche Herztonüberwachung mittels Herzton-Wehen-Schreiber (CTG) statt. Die Herztöne werden hierbei dauerhaft aufgezeichnet. Wir überwachen die kindlichen Herztöne regelmäßig mittels Doptone (intermittierende Auskultation) diese Methode ist laut Studien der dauerhaften CTG-Überwachung in der Klinik gleichwertig, bietet dir jedoch maximale Bewegungsfreiheit. Bei auffälligem oder pathologischem Verlauf kann gegebenenfalls die Sicherheit durch die Daueranwendung des CTG erhöht werden, hierfür wird in die Klinik verlegt.

Es können Situationen auftreten, die ein Eingreifen in den natürlichen Geburtsverlauf erfordern. Dies kann dazu führen, dass das Hebammenteam folgende Maßnahmen einleitet:

  • Vaginale Untersuchung

  • Eröffnen der Fruchtblase

  • Entleeren der Harnblase mit einem Katheter

  • Manuelle Hilfe während der Geburt (verschiedene Handgriffe)

  • Dammschnitt und Dammnaht mit örtlicher Betäubung

  • Verabreichung von Arzneimittel an Mutter oder Kind

  • Legen eines Venenzugangs

  • Reanimationsmaßnahmen an Mutter oder Kind

  • Verlegung in die Klinik

Sollte ein Eingriff erforderlich sein, wird dieser mit dir besprochen, sofern es die Dringlichkeit erlaubt und dies ist beinahe immer möglich.

In der Hausgeburtshilfe stehen folgende Möglichkeiten nicht zur Verfügung:

  • Spezialisierte Laboruntersuchungen

  • Medikamentöse Geburtseinleitung

  • Geburt mittels Saugglocke, Zange oder Kaiserschnitt

  • Messung des pH-Wertes aus dem Blut des Ungeborenen (Mikroblutuntersuchung-MBU) bzw. beim Neugeborenen aus der Nabelschnur

  • Intensivmedizinische Betreuung von Mutter und Kind

  • Narkose, Periduralanästhesie (PDA)

  • Gabe von Blut oder Blutprodukten

Ist dies erforderlich, ist eine Verlegung in eine Klinik mit entsprechender räumlicher und personeller Ausstattung erforderlich. Für die Erstversorgung im Notfall hält das Hebammenteam eine Grundausrüstung bereit, die du gerne näher erläutert bekommst.

Verlegung:

Probleme und Komplikationen können bei jeder Geburt – unabhängig vom Ort- auftreten. Geschieht dies bei einer außerklinischen Geburt, wird in eine Klinik verlegt. In den meisten Fällen veranlasst das Hebammenteam eine Verlegung ins Krankenhaus vorausschauend, sodass die Verlegung in Ruhe stattfinden kann. Bei 1 von 100 Gebärenden kann ein Notfall eintreten und die Verlegung erfolgt in Eile. Die Geburt außerhalb der Klinik kann aufgrund der Fahrzeit in das nächstgelegene Krankenhaus durch den entstehenden Zeitverlust ein erhöhtes Risiko darstellen. Lebensrettende Maßnahmen können dadurch verzögert werden und in seltenen Fällen zu schweren Schädigungen von Mutter und/oder Kind führen.

Gründe für eine Verlegung:

  • Vorzeitiger Blasensprung ohne Wehen nach 20-24 Stunden

  • grünes Fruchtwasser

  • Geburtsstillstand/Lage des Kindes /Wunsch nach Schmerztherapie

  • auffällige Herztöne des Kindes

  • Wunsch der Eltern

  • Fieber/erhöhter Blutdruck

  • Plazentalösungsstörung oder Plazentarest

  • höhergradige Geburtsverletzung

  • Blutung während und nach der Geburt

 

  1. Verlegung der Mutter in eine geburtshilfliche Klinik

Die Verlegung – bei Hausgeburten - unter der Geburt findet laut QUAG-Statistik 2024 bei ~ 11 von 100 Gebärenden statt. Erstgebärende werden häufiger verlegt (~ 32 von 100) als Zweit- und Mehrgebärende (~ 5 von100).

Die häufigsten medizinischen Gründe für eine Verlegung (Hausgeburten & Geburtshausgeburten) während der Geburt sind der Geburtsstillstand in der Eröffnungsphase (6 von 100 Gebärenden), Geburtsstillstand in der Austrittsphase (2 von 100 Gebärenden), auffällige kindliche Herztöne (1 von 100 Gebärenden) und der vorzeitige Blasensprung (1-2 von 100 Gebärenden). Auch auf den Wunsch der Mutter hin wird verlegt, dies betrifft ~ 3 von 100 Gebärenden.

Verlegung in Ruhe

In der aktiven Geburtsphase erfolgt die Verlegung in Ruhe in der Regel mit einem Rettungswagen (ohne Notarzt), da im privaten PKW die medizinische Versorgung von Mutter und Kind nicht gewährleistet ist, bzw. die Positionierung im privaten PKW oft als sehr unangenehm empfunden wird.

Bei einem vorzeitigen Blasensprung ohne Kontraktionen kann auch mit dem privaten PKW das gewünschte Krankenhaus angefahren werden. Daher werden die werdenden Eltern angehalten das Auto vollgetankt und im Winter gut abgedeckt bereit zu halten.

Verlegung im Notfall

Bei einer Verlegung von zu Hause können folgende individuelle örtliche Gegebenheiten zu einer Verlängerung der Verlegungszeit führen (z.B.: Wohnung im Obergeschoss, kein Lift, enges Treppenhaus etc.) Daher werden die werdenden Eltern dazu angehalten Flure, Zufahrten o. ä. für den Rettungsdienst freizuhalten. Die Zeitspanne bis zu einer Versorgung im Krankenhaus ergibt sich aus der Anfahrtszeit des Rettungsdienstes und der Fahrtzeit ins nächstgelegene Klinikum abhängig von Entfernung, Tageszeit, Witterungsverhältnisse. Die Hebamme wird die Gebärende nach Möglichkeit im Rettungswagen bzw. auf dem Weg in die Klinik begleiten.


    2. Verlegung des Neugeborenen

Nach der Geburt zuhause oder im Geburtshaus werden laut QUAG-Statistik 2024,
2-3 von 100 Neugeborene in die Klinik verlegt.

Verlegungsgründe des Neugeborenen können beispielsweise Anpassungsstörungen, Atemstörungen oder Infektionen sein. Die Verlegung des Neugeborenen erfolgt in der Regel mit einem Rettungswagen in die nächstgelegene Kinderklinik.

Die Zeitspanne bis zu einer Versorgung im Krankenhaus ergibt sich aus der Anfahrtszeit des Rettungsdienstes und der Fahrtzeit ins nächstgelegene Kinderklinikum abhängig von Kapazität der nächstgelegenen Kinderklinik. Wenn möglich können Mutter und/oder Vater das Kind in die Kinderklinik begleiten. Am geplanten Geburtsort (Zuhause) ist eine übergangsweise Notversorgung des Neugeborenen (z.B.: Maskenbeatmung, Herzdruckmassage) durch die Hebamme möglich. Sofern eine Intubation oder gezielte medikamentöse Maßnahmen erforderlich sind, erfolgt diese durch Hinzuziehung ärztlichen Fachpersonals bzw. in der Klinik.


 

Geburt ohne Hebamme:

In seltenen Fällen haben es die Kinder sehr eilig und warten nicht auf das Eintreffen der Hebamme. Dann ist wie folgt zu handeln:
 

  • Hebamme anrufen (bleibt am Telefon und unterstützt telefonisch)

    • Nach Rücksprache mit Hebamme ggf. Rettung informieren

  • Die Gebärende nimmt eine sichere Position ein, in der das Baby gut aufgefangen werden kann. Beispielsweise knieend, hockend oder liegend

  • Licht anmachen für gute Sicht

  • Nach der Geburt

    • Baby gut abtrocknen

    • Die Atemwege freimachen, mit einem Tuch über das Gesicht/den Mund wischen

    • Gut warmhalten (Bonding), Zugluft vermeiden

    • Nabelschnur muss nicht durchtrennt werden


 

Nach der Geburt:

Sind Mutter und Kind wohlauf wird die Hebamme noch ~ die ersten 2-3 Lebensstunden bei der Familie sein. Die Plazenta (Mutterkuchen) ist das Eigentum der Wöchnerin, diese entscheidet, was nach der Geburt mit ihr geschehen soll.
 

Hausgeburt/ambulante Geburt

  • Vom 1. bis zum 5. Lebenstag

    • Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination

    • 1 weiterer bei besonderen Problemen mit Begründung möglich,

  • Ab dem 5. Lebenstag bis zum Abschluss der 8. Lebenswoche

    • bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen.


 

Entlassung aus dem Krankenhaus:

  • Vom Tag der Entlassung bis zum 5. Lebenstag

    • Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination

  • Ab dem 5. Lebenstag bis zum Abschluss der 8. Lebenswoche

    • Bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen.


 

Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt

  • Vom Tag der Entlassung bis zum 6. Lebenstag

    • Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination

  • Ab dem 5. Lebenstag bis zum Abschluss der 12. Lebenswoche

    • Bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen.

Die in Rechnung gestellten Kosten, können von dir bei der jeweiligen Krankenkasse (Pflichtversicherung) eingereicht und eine Rückerstattung beantragt werden. Die Kosten der Wahlhebamme werden in der Regel im Ausmaß von 80% des jeweils gültigen Tarifs der Krankenkasse rückerstattet.

Einwilligung zur außerklinischen Geburt:

Einwilligungserklärung nach weitergehendem Aufklärungsgespräch mit der Hebamme/dem Hebammenteam

 

In einem ausführlichen Gespräch wurde ich über die möglichen Komplikationen bei Eingriffen während der Betreuung und Behandlung der Geburt aufgeklärt. In Kenntnis dieser Risiken willige ich in die möglicherweise erforderlichen Eingriffe ein. Ich werde während der Geburtsbetreuung und je nach Situation erneut über jede Untersuchung oder jeden Eingriff informiert. Ich ermächtige das Hebammenteam mit meiner Unterschrift entsprechend dem aktuellen allgemeinen Hebammenstandard Erste Hilfe zu leisten, die erforderlichen Arzneimittel zu verabreichen, ärztliche Hilfe hinzuzuziehen bzw. meine und die Verlegung meines Kindes in eine Klinik zu veranlassen. Sollte eine entsprechende Situation eintreten, bedarf es keiner weiteren Einwilligung von meiner Seite.

 

Mir ist bekannt, dass zur Geburt eine zweite Hebamme hinzugezogen wird.

 

Im Falle einer Verlegung stellt die Hebamme dem Klinikpersonal Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit der Verwendung meiner Daten zu diesen Zwecken erkläre ich mich einverstanden. Ich entbinde die Klinik (Geburtshilfe und Kinderklinik) von der Schweigepflicht gegenüber dem Hebammenteam.

 

Ich wurde über die Möglichkeiten und Grenzen einer außerklinischen Geburt aufgeklärt, meine Fragen wurden vollständig beantwortet und ich hatte ausreichend Bedenkzeit für meine Entscheidung.

 

Ich erkläre, dass ich die Angaben zu meiner medizinischen Vorgeschichte und zu meinem Schwangerschaftsverlauf nach bestem Wissen korrekt und vollständig gemacht habe.

 

Ich entscheide mich unter den genannten Bedingungen für die Geburt

 

  • zu Hause.

Ich kann mich jederzeit für die Geburt in der Klinik entscheiden

  • Ich habe die AGB’s und Datenschutzrichtlinien auf der Homepage gelesen und erkläre mich hiermit damit einverstanden

 

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